Der Versicherungs-Jungle für Langzeitreisende aus der Schweiz

unsplash-image-m4uUDTrcJeY.jpg

Wer in der heutigen Zeit bei Versicherungen den Überblick verliert, ist wohl in sehr guter Gesellschaft. Jahrelang habe ich das Thema gekonnt ignoriert und habe angenommen oder einfach gehofft, dass ich sowohl privat wie auch beruflich gut abgesichert bin. Was passiert aber, wenn man für mehrere Monate nicht arbeitet und dann auch noch den grössten Teil der Zeit im Ausland verbringt? Und wie sieht das in der aktuellen Pandemie aus? Es war klar, dass ich das Thema nun wirklich angehen musste. So viel vorweg: Es kostete mich sehr viele Telefonate, Gespräche und viel Recherche im Internet. Die eine richtige Lösung gibt es vermutlich nicht, sondern jeder muss seine Bedürfnisse individuell prüfen und aufgrund dessen die passenden Versicherungen abschliessen. Auch ist die Länge der Reise entscheidend – wer vorhat, länger als ein Jahr unterwegs zu sein, ist gut daran bedient, sich in der Schweiz abzumelden und sich internationale Versicherungen zu kümmern. Hier hilft die Webseite von digitalenomaden weiter. Lange habe ich darüber nachgedacht, dies zu tun und eine globale Krankenversicherung abzuschliessen, so wie es im digitalen Nomadentum üblich ist. Der Grund dafür ist klar: Kosten sparen. Da ich aktuell noch nicht weiss, ob ich länger als ein Jahr unterwegs bin, bleibe ich weiterhin in der Schweiz angemeldet und versichert. In diesem Blogpost fasse ich zusammen, um welche Versicherungen man sich kümmern sollte, wenn man bis maximal einem Jahr unterwegs ist.

Kranken- & Unfallversicherung

Das ist wohl die wichtigste aller Versicherungen und nicht nur, weil wir gerade in einer Pandemie leben. Jeder der in der Schweiz angemeldet ist braucht eine obligatorische Grundversicherung. In dieser ist auch ein Auslandschutz in EU- und EFTA Länder integriert und deckt Heilungskosten bis zum doppelten Betrag der in der Schweiz entstanden wäre (Quelle: Mobiliar). Wichtig ist dennoch, mit der Krankenkasse abzuklären, welche Leistungen im Ausland gedeckt sind. Wer sicher gehen will, kann entsprechende Zusatzleistungen in der Zusatzversicherung aufnehmen. Ich konnte bei meiner Krankenkasse eine Bescheinigung für meine Krankenkassenleistungen in der Landessprache meines Ziellandes (Spanisch) anfordern, damit ich ein Dokument bei mir habe, dass ich im Notfall vorweisen kann und dort auch jeder versteht. Auch sollten wichtige Telefonnummern abgespeichert werden an die man sich wenden kann, sollte es zu einem Notfall kommen.

Wer in der Schweiz mehr als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber angestellt ist, wird über den Arbeitgeber gegen betriebliche und nicht betriebliche Unfälle versichert. Diese dauert bei einer Kündigung noch zusätzliche 31 Tage an. Wer sich wie ich eine Auszeit vom Job nimmt, muss sich danach selber um die Absicherung kümmern. Ich habe bei der zuständigen Versicherung meines letzten Arbeitgebers eine Abredeversicherung abgeschlossen. Damit kann die Versicherung über den Arbeitsvertrag hinaus um maximal 180 Tage verlängert werden. Wer länger als 6 Monate unterwegs und ohne Anstellung ist, muss sich danach aber wieder selber um die Absicherung kümmern.

Reiseversicherung

Wer sich für Notfälle, beispielsweise eine Erkrankung vor dem gebuchten Flug oder der Beschädigung von Reisegepäck, absichern möchte, kann dies mit einer Reiseversicherung tun. Verschiedene Kreditkarten beinhalten ebenfalls Versicherungsleistungen bei Reisen – das sollte aber genauer geprüft werden, da gewisse Leistungen (z.B. Deckung der Annullierung-Kosten) doch noch separat abgeschlossen werden müssen. Reiseversicherungen haben sehr unterschiedliche Deckungsgrade und die Bedingungen sollten genau studiert werden. Mir war vor allem wichtig, dass ich mich gegen Diebstahl auf Reisen absichere, da ich teures elektronisches Equipment dabei habe und nicht selten auch in Hostels übernachte. Diese Leistungen sind bei mir über die Hausratsversicherung abgedeckt.

Krankentaggeld & Vorsorge

Die Vorsorgesituation sollte ebenfalls geprüft werden. Die Pensionskassen geben bei Fragen direkt Auskunft. Wer nicht arbeitet zahlt auch nicht in die Pensionskasse ein und es entstehen Vorsorgelücken. Diese können bei einem Einkauf in die 2. Säule wieder geschlossen werden, sobald die Arbeit wieder aufgenommen wird. Ebenfalls kann weiterhin in die 3. Säule eingezahlt werden, auch wenn man nicht erwerbstätig war.

Auch der Versicherungsschutz bei Invalidität oder Tod und der Anspruch auf Lohnfortzahlungen bzw. Krankentaggeld entfällt bei einer Kündigung und können dann privat gedeckt werden. Das angesparte Altersguthaben kann während dem Auslandsaufenthalt auf einer Bank oder Versicherung auf einem Freizügigkeitskonto angelegt werden. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland wird auch ein Mindestbeitrag für die AHV von CHF 480 fällig. Diese kann aber noch rückwirkend bis zu 5 Jahre nachbezahlt werden.

Fazit

Wenn ich das mit meinen internationalen Reisebuddies vergleiche, neigen wir in der Schweiz eindeutig dazu, uns mit Versicherungen für alle Eventualitäten und Risiken zu überhäufen. Und oftmals wissen wir gar nicht so genau, was alles durch unsere Versicherungen gedeckt ist. Vieles ist meiner Meinung nach nicht notwendig und die Risiken überschaubar klein, als dass es sich lohnen würde, Geld in eine Versicherung zu investieren. Wer aber eine längere Auszeit und vor allem Reise plant, ist gut daran getan, sich dem Thema hinzugeben und dafür zu sorgen, dass man sich für Krankheit und Unfälle schützt, um sich im Notfall keine Sorgen machen zu müssen. Ich empfehle jedem, die Versicherungen direkt zu kontaktieren, seine spezifische Situation zu erklären (Reisedauer, Länder, etc.), um sich dann die nötigen Information zu besorgen.

Weitere Infos zum Thema:

Zurück
Zurück

Slow Travel: ein Trend für die Zukunft

Weiter
Weiter

Never Waste a Crisis - Pläne schmieden während einer Pandemie